Stadtratsbeschluß: bahnnahe Trasse

Flugblatt
9.3.01

Aufruf
3.4.01

Wendsche
21.5.01

Stand
14.8.01

Erklärung
4.10.01

Aufruf
18.10.01

Stadtratsbeschluß
März 02

1. Besuch jap. Gruppe Okt. 2003

2. Besuch jap. Gruppe Okt. 2005

Die “Strohstoffhalde” März 2005

Brockwitzer Straße März 2005

 

 

 

 


Im Coswiger Amtsblatt vom 5. April 2002 ist folgender Beschluß des Stadtrats zum Bau der Staatsstraße S84 veröffentlicht
 

Betreff:
Vorplanung S 84 neu - Neubauabschnitt vom Bauende BA 1.1 (Tännichtweg) bis Neusörnewitz
einstimmige Beschlussfassung - VO/0581/02/0SR

Beschlusstext:

Der Stadtrat bestätigt die aus den Untersuchungen zur Vorplanung herausgearbeitete Variante 3 - bahnnahe Trassenführung - als Vorzugsvariante.

Bei der Weiterplanung dieser Trassenvariante sind folgende Forderungen zur Beseitigung bzw. Minimierung von Konfliktpunkten zu beachten:

I. Schaffung der in der Vorplanung vorgesehenen Knotenpunkte zur Verknüpfung des nachgeordneten Straßennetzes mit der Trasse:

  1. Anbindung Naundorfer Straße
  2. Anbindung Grenzstraße
  3. Anbindung der Dresdner Straße (S 82) in westl. Richtung verlagern und am Knoten Industriestraße anbinden
  4. Anbindung Ziegelweg
  5. Anbindung Gliebener Straße (K8016/S80n)
  6. Anbindung Köhlerstraße (K8015)

II. Erhalt der touristischen Station (Familie Skopi) für den Elberadweg; d.h. die Trasse ist nach Möglichkeit nördlich vorbeizuführen

III. Erhalt von mindestens einem Gleis im Bereich des ehemaligen Zellstoffwerkes

IV. Anbindung Naundorfer Straße; direkte Auf- und Abfahrt in beiden Richtungen (Anbindung des Gewerbegebietes Naundorfer Straße und der Ortslage Kötitz)

V. Im Bereich der Walzengießerei/Getriebefabrik: Führung der Trasse in Hochlage zur Sicherung der Anschlussgleise und vorhandenen Unternehmen und der Straße An der Walze

VI. Erhalt der Grenzstraße in ihrer jetzigen Lage im Bereich zwischen der Einmündung der Ortsstraße ,,An der Walze“ und Grundstücksgrenze zwischen Getriebefabrik und Cowaplast

VII. Schaffung des Anbindepunktes Grenzstraße, wie in Vorplanung vorgesehen, um unmittelbare Anbindung des angrenzenden Gewerbegebietes und Anschluss des Stadtgebietes zu gewährleisten

VIII. Erhalt der Hauptgebäude des denkmalgeschützten Weingutes ,,Streller“ an der Kötitzer Straße, d.h. vorrangige Inanspruchnahme von Bahnflächen und ggf. Umverlegung von Gleisen.

IX. Erhalt der Ortsstraße Mühlenweg zwischen Ziegelweg und Auerstraße, insbesondere als Erschließungsstraße für die vorhandene Bebauung; Verschiebung der Trasse im Bereich der Wohnbebauung und Kleingartensparte ,,Am Mühlenhügel“ in nördliche Richtung, Gewährleistung aktiver Schallschutzmaßnahmen für Wohnbebauung und Kleingärten

X. Im Bereich der Wohnbebauung ,,Elbgausiedlung“, Elbgaustraße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße und Hanfgrundstraße ist bei der Trassierung eine besonders immissionsverträgliche Gestaltung vorzunehmen und entsprechende aktive Schutzmaßnahmen vorzusehen

Von der Elbgaustraße in Richtung Köhlerstraße ist der Trassenabstand zur Wohnbebauung zu optimieren

XI. Einbeziehung von einem Vertreter der Stadtverwaltung Coswig bei den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG

XII. In Konfliktbereichen sind Sonderlösungen situationsbezogen anzubieten

 

Unterschrift
Reichenbach, Oberbürgermeister

Quelle: Coswiger Amtsblatt, 05.04.2002
 

letzte Änderung: 6.4.2002