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Betreff: Vorplanung S 84 neu - Neubauabschnitt vom Bauende BA 1.1 (Tännichtweg) bis Neusörnewitz einstimmige Beschlussfassung - VO/0581/02/0SR
Beschlusstext:
Der Stadtrat bestätigt die aus den Untersuchungen zur Vorplanung herausgearbeitete Variante 3 - bahnnahe Trassenführung - als Vorzugsvariante.
Bei der Weiterplanung dieser Trassenvariante sind folgende Forderungen zur Beseitigung bzw. Minimierung von Konfliktpunkten zu beachten:
I. Schaffung der in der Vorplanung vorgesehenen Knotenpunkte zur Verknüpfung des nachgeordneten Straßennetzes mit der Trasse:
- Anbindung Naundorfer Straße
- Anbindung Grenzstraße
- Anbindung der Dresdner Straße (S 82) in westl. Richtung verlagern und am Knoten Industriestraße anbinden
- Anbindung Ziegelweg
- Anbindung Gliebener Straße (K8016/S80n)
- Anbindung Köhlerstraße (K8015)
II. Erhalt der touristischen Station (Familie Skopi) für den Elberadweg; d.h. die Trasse ist nach Möglichkeit nördlich vorbeizuführen
III. Erhalt von mindestens einem Gleis im Bereich des ehemaligen Zellstoffwerkes
IV. Anbindung Naundorfer Straße; direkte Auf- und Abfahrt in beiden Richtungen (Anbindung des Gewerbegebietes Naundorfer Straße und der Ortslage Kötitz)
V. Im Bereich der Walzengießerei/Getriebefabrik: Führung der Trasse in Hochlage zur Sicherung der Anschlussgleise und vorhandenen Unternehmen und der Straße An
der Walze
VI. Erhalt der Grenzstraße in ihrer jetzigen Lage im Bereich zwischen der Einmündung der Ortsstraße ,,An der Walze“ und Grundstücksgrenze zwischen
Getriebefabrik und Cowaplast
VII. Schaffung des Anbindepunktes Grenzstraße, wie in Vorplanung vorgesehen, um unmittelbare Anbindung des angrenzenden Gewerbegebietes und Anschluss des
Stadtgebietes zu gewährleisten
VIII. Erhalt der Hauptgebäude des denkmalgeschützten Weingutes ,,Streller“ an der Kötitzer Straße, d.h. vorrangige Inanspruchnahme von Bahnflächen und
ggf. Umverlegung von Gleisen.
IX. Erhalt der Ortsstraße Mühlenweg zwischen Ziegelweg und Auerstraße, insbesondere als Erschließungsstraße für die vorhandene Bebauung; Verschiebung der
Trasse im Bereich der Wohnbebauung und Kleingartensparte ,,Am Mühlenhügel“ in nördliche Richtung, Gewährleistung aktiver Schallschutzmaßnahmen für Wohnbebauung und Kleingärten
X. Im Bereich der Wohnbebauung ,,Elbgausiedlung“, Elbgaustraße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße und Hanfgrundstraße ist bei der Trassierung eine besonders
immissionsverträgliche Gestaltung vorzunehmen und entsprechende aktive Schutzmaßnahmen vorzusehen
Von der Elbgaustraße in Richtung Köhlerstraße ist der Trassenabstand zur Wohnbebauung zu optimieren
XI. Einbeziehung von einem Vertreter der Stadtverwaltung Coswig bei den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG
XII. In Konfliktbereichen sind Sonderlösungen situationsbezogen anzubieten
Unterschrift Reichenbach, Oberbürgermeister
Quelle: Coswiger Amtsblatt, 05.04.2002
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