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04.Oktober 2001
Willenserklärung
Entwicklung des regionalen Straßenhauptnetzes zwischen Dresden und Meißen
Bürger der Städte und Gemeinden Coswig, Radebeul, Weinböhla und Moritzburg begleiten seit mehr als zwei Jahren die Entscheidungsfindungs- und Planungsprozesse
zum Straßenentwicklungskonzept des Landkreises Meißen mit Kritiken und Vorschlägen.
Entsprechend der regional unterschiedlichen Bedingungen und Interessenlagen organisierten sie sich in Vereinen und Bürgerinitiativen mit wachsenden
Mitgliederzahlen und zunehmender Akzeptanz.
Zu den bisher von der planenden Behörde erarbeiteten Entwürfen und Planfeststellungsdokumenten wurden durch diese Vereine und Bürgerinitiativen eine Vielzahl
begründeter Detailvorschläge und Alternativvarianten vorgelegt, die vom Landratsamt Meißen sowie vom Staatlichen Straßenbauamt Meißen in unterschiedlichem Maße berücksichtigt oder abgewiesen wurden und die auch
bereits zur Einstellung eines Planfeststellungsverfahrens geführt haben.
Die Vorstandsmitglieder und Sprecher
- der Bürgerinitiative Coswig-Elbaue e.V.,
- der Bürgerinitiative Brockwitz,
- der Bürgerinitiative Außenbereich Lößnitzbad,
- der Bürgerinitiative Köhlerstraße und
- des Vereins Verkehrswege Gemeinde Moritzburg e.V.
geben namens ihrer Mitglieder und der von ihnen vertretenen Bürger folgende Erklärung ab:
1. Wir bekennen uns
zu dem vom Kreistag beschlossenen Entwicklungskonzept in seiner Gesamtheit und unterstützen die Planung zu Lösungen, die der Gesunderhaltung der Anwohner und dem Schutz ihres menschenwürdigen Daseins maximal dienlich sind sowie Eingriffe in die sensible Natur und Landschaft minimieren.
2. Dabei bestehen wir auf eine zeitnahe Realisierung des Gesamtkonzeptes, bei der durch den Wegfall oder die zeitliche Verzögerung einzelner Komponenten
sich zwangsläufig ergebende nicht hinnehmbare Belastungen in anderen Bereichen vermieden werden.
3. Angesichts der stark anwachsenden Verkehrsströme
und unter Beachtung der umweltpolitischen Programme der Bundesregierung sowie des gültigen Rechts können nur Lösungen akzeptiert werden, bei denen erkennbar der Mensch im Umweltschutz als Schutzgut Nummer 1 berücksichtigt wird.
4. Die gültigen Gesetze und Verordnungen, insbesondere die zum Schutz der Menschen vor Emissionen sind für alle verbindlich, so auch für
Projektierungsbüros und die planende Behörde.
5. Notwendige Kosteneinsparungen bei der Projektierung und beim Bau des Straßennetzes dürfen nicht zu Lasten der Anwohner gehen.
6. Die Kopflastigkeit des Schnellstraßenprojektes
hinsichtlich der völlig einseitigen Favorisierung schneller Verbindungen zwischen Meißen und Dresden ist bedenklich und verlangt eine Korrektur der Zielrichtung des Entwicklungskonzeptes. Werden traditionelle Straßenverbindungen an die neuen Straßen einfach nur angeschlossen ohne Berücksichtigung des damit verbundenen Ansteigens der Verkehrsströme, so stellt dies eine Geringschätzung und ein Affront für die betroffenen Wohngebiete dar.
7. Die bisherigen Planungen
zur Staatstraße S81-neu in den Abschnitten Ortsumgehung Reichenberg und Boxdorf sowie Ortsumgehung Friedewald haben gezeigt, dass die rechtzeitige Einbeziehung der Bürger rationell und förderlich ist. Dies sollte in der Folge nunmehr durchgängig berücksichtigt werden.
Wir sind entschlossen, eine Planung gegen die anwohnenden Bürger nicht hinzunehmen.
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