Die Elbaue ist nach wie vor in Gefahr!
Muß die BRD Strafe zahlen?

Flugblatt
9.3.01

Aufruf
3.4.01

Wendsche
21.5.01

Stand
14.8.01

Erklärung
4.10.01

Aufruf
18.10.01

Stadtratsbeschluß
März 02

1. Besuch jap. Gruppe Okt. 2003

2. Besuch jap. Gruppe Okt. 2005

Die “Strohstoffhalde” März 2005

Brockwitzer Straße März 2005

 

 

 

 


Am 18. Oktober 2001 veröffentlichte die Bürgerinitiative folgenden Aufruf:
 


Liebe Mitbürger,

Nach vielmaliger Verschiebung ist der Variantenvergleich der beiden Trassenvarianten Mitte Oktober immer noch nicht veröffentlicht. Erste Informationen besagen, daß dieser in erster Version die bahnnahe Trasse als kostengünstigere Variante ausweist.

Was soll dann die neuerliche Verschiebung?
Wird dieser Bericht einseitig geändert?

Es ist zu vermuten, daß das Straßenbauamt Meißen tatsächlich die elbnahe Trassenführung der S84 durchsetzen will! Das würde gegen jedes vernünftige Umweltverständnis erfolgen.

Die Elbaue hat beste Voraussetzungen, als europäisches Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) anerkannt zu werden. Dieser Vorschlag ist trotz eindringlicher Forderungen von Naturschutzverbänden und trotz drohender Strafzahlungen der BRD an die EU von täglich ca. 1,5 Mio. DM immer noch nicht von Seiten Sachsens bestätigt worden. Sachsen ist auf dem besten Wege, das umwelt unfreundlichste unter den deutschen Bundesländern zu werden.

Wir treten für die Realisierung der bahnnahen Variante ein.
Protestieren Sie gegen den Ausverkauf unserer Natur bei folgenden Entscheidungsträgern:

  • Herrn Amtsleiter Joos
    Straßenbauamt Meißen, H.-Grafe-Str. 30a, 01662 Meißen
     
  • Herrn Oberbürgermeister Reichenbach
    Stadtverwaltung Coswig, PF 1110, 01631 Coswig
     
  • Herrn Staatsminister Schommer
    Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
    Pf 10 03 29, 01073 Dresden
     
  • Herrn Staatsminister Flath
    Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
    PF 10 05 10, 01075 Dresden

 

Ihre Bürgerinitiative Coswig-Elbaue e.V. (BICE)
www.bi-coswig-elbaue.de

18. Oktober 2001
 

letzte Änderung: 1.3.2002